- Christian Heidrich
- Strafverteidiger
Anwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht
- Wurde Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt?
- Hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet?
- Durchsucht die Polizei Ihre Wohnung?
- Sind Sie oder ein Angehöriger verhaftet worden?
- Wurden Sie von der Polizei oder Staatsanwaltschaft als Beschuldigter vorgeladen?
- Wurde Ihr Führerschein eingezogen?
- Ist Ihr Eigentum beschlagnahmt oder eingezogen worden?
- Wenn einer der vorstehenden Sachverhalte zutrifft, brauchen Sie schnelle professionelle Hilfe – und da hilft kein Halbwissen von Bekannten oder aus dem Internet. Grundsätzlich gilt:
- Sie haben das Recht sofort einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger zu kontaktieren!
- Sie haben immer das Recht zu schweigen!
- Ganz entscheidend für den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens sind folgende Verhaltensregeln:
- bringen Sie freundlich aber deutlich zum Ausdruck, dass Sie keine Angaben zum Sachverhalt machen werden;
- legen sie gegen alle Maßnahmen Widerspruch ein.
- Die Folgen unüberlegter, unbeabsichtigter oder ungenauer Äußerungen lassen sich im weiteren Verlauf eines Verfahrens kaum korrigieren. Ein Strafverteidiger / Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht. Erst nach erfolgter Akteneinsicht sollte darüber nachgedacht werden, ob eine Stellungnahme gegenüber den Ermittlungsbehörden erfolgen sollte. Die Abgabe einer Stellungnahme vor erfolgter Akteneinsicht ist grob fahrlässig und beraubt Sie ihrer Handlungsalternativen. Entgegen der Behauptungen der Sie vernehmenden Beamten bewirken Angaben gegenüber den Polizeibehörden idR. keinen „Rabatt“ bei der später möglicherweise ausgesprochenen Strafe. Auch hier gilt: Reden ist Silber – Schweigen ist Gold.
Jeder Augenblick zählt. Zögern Sie nicht mich anzurufen, bevor der entscheidende Fehler passiert ist. Notieren Sie sich meine Telefonnummer.
